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Die Gewährleistung:
Ist ein gesetzliches Konsumentenrecht, dass den Konsumenten vor verdeckten Mängeln und unkorrekter Geschäftsabwicklung schützt.
Erklärung:
Der Verkäufer eines Produktes hat dann Gewähr zu leisten, wenn das verkaufte Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mangelhaft war oder sich in nicht vertragsgemässem Zustand befand.
Wichtig dabei ist die vertragliche Zustandsbeschreibung und der übliche (altersgemässe) Zustand – ein Mangel liegt dann vor wenn sich das Fahrzeug in schlechterem als dem vertraglich vereinbarten Zustand befindet.
Tritt ein Mangel NACH Übergabe ein, der nicht auf einen Defekt zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzuführen ist, ist KEINE Gewähr zu leisten.
Die Gewährleistung ist also keine Garantie, die für jeden Fahrzeugdefekt haftet, sondern schützt den Konsumenten lediglich davor, ein Produkt zu erhalten, dass nicht dem Kaufvertrag entspricht oder über „verdeckte“ Mängel verfügt
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